unternehmen skills projekte
galerie karriere kontakt impressum

next
WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG NACH §82b GewO

 
Die KS § 82b Prüfung dient zur Erfüllung der notwendigen Prüfungen nach § 82b der Gewerbeordnung (gem. GewO von 1994).Dabei ist die gesamte Betriebsanlage des jeweiligen Objektes auf Übereinstimmung mit den Betriebsanlagenbeschreibungen der gewerberechtlichen Genehmigungsbescheide, der Änderungsbescheide und allen zugehörigen Einreichunterlagen zu prüfen.

GEWERBLICHER GENEMIGUNGSBESCHEID
 
- Prüfung der Einhaltung aller Bescheidauflagen.
- Mängelfeststellung und Klassifizierung.
- Behebungsmaßnahmen.

GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN
 
- Überprüfung der Einhaltung aller auf die Betriebsanlage zutreffenden aufgrund der Gewerbeordnung erlassenen Bestimmungen.
- Kälteanlagen Verordnung.
- Aufzüge Sicherheitsverordnung.
- Feuerungsanlagenverordnung (FAV).
- Verordnung über die sicherheitstechnische Prüfung von Aufzügen (STPAV).

UNFALLGEFAHR
 
- Erforderlichenfalls Überprüfung ob die Betriebsanlage den Bestimmungen zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegt.

ARBEITSSTÄTTEN VERORDNUNG /
ARBEITSMITTEL VERORDNUNG
 
- Prüfung der Betriebsanlage mit Einhaltung der AS+V und der AM-VO.
next