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BAUARBEITENKOORDINATION

  Die Bauarbeitenkoordination nach dem BauKG
- gewährleistet die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten.

Arbeiten auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinander folgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber, muss der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase bestellen.
Beide Aufgaben können auch von einer Person übernommen werden.


PLANUNGSKOORDINATION -
VORBEREITUNG DES BAUPROJEKTS
 
- Koordinieren der Umsetzung allgemeiner Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung des Bauprojektes.
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes.


BAUSTELLENKOORDINATION -
AUSFÜHRUNG DES BAUWERKS
 
- Überwachen der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes von Bauherr und Projektleitung.
- Zusammenstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk.
- Koordinieren der Umsetzung allgemeiner Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz der technischen und organisatorischen Planung sowie der Durchführung der Arbeiten während der Herstellung des Bauprojektes.
- Überwachen der ordnungsgemäßen Anwendung von Arbeitsverfahren.
- Überwachen der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage für spätere Arbeiten während der Herstellung des Bauprojektes.

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