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ÖRTLICHE BAUAUFSICHT

  Die örtliche Bauaufsicht (ÖBA)
- fungiert auf der Baustelle als Vertretung des Bauherrn. Hierbei geht es nicht nur um die Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung des Bauvorhabens in Bezug auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, sondern auch um Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens und um die Einhaltung der Regeln der Technik.
Eine ständige Kontrolle der Bauausführung sichert die Qualität des Gesamtprojektes, sowie eine leistungsgerechte Abrechnung der beauftragten Professionisten.

VERTRETUNG DES BAUHERRN
 
- Wahren der Interessen des Bauherrn vor Ort.
- Ausüben des Hausrechtes auf der Baustelle.
- Aufstellen und Überwachen des Zeitplanes für die Herstellung des Bauvorhabens.
- Überwachen der gesamten Herstellung des Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen sowie auf die Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen.
 
- Verhandeln mit den ausführenden Unternehmen vor Ort.
- Koordinieren aller Lieferungen und Leistungen.
- Kontrollieren der Aufmessungen für die Abrechnung.
- Prüfen aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit.
- Führen des Bautagebuches.
- Abnehmen der Bauleistungen und feststellen von Mängeln und Gewährleistungsfristen.
- Beantragen der behördlichen Abnahme und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren.
- Übergeben des Bauwerkes an den Bauherrn.

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