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BEWILLIGUNGSPLANUNG
 
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und Berechnungen.
- Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen Bewilligungen.

AUSFÜHRUNGSPLANUNG
 
- Durcharbeiten der Entwurfsplanung als Grundlage für die Montageplanung für die ausführenden Firmen.
- Darstellung der Anlagen mit Typenzuordnung und Leistungsanforderung.
- Anfertigen von Schlitz- und Aussparungsplänen.

BAUÜBERWACHUNG UND ABNAHME
 
- Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
- Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel.
- Teilmahme bei behördlichen Abnahmen.
- Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollstädnigkeit.
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
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